Begriff und Bildungsziel
Die staatlich anerkannte Fachoberschule-Wirtschaft in Abendform
("Abend-FOS") ist eine berufsbegleitende Fachoberschule
in Teilzeitform. Sie führt in zwei Jahren über
eine staatliche Schulabschlussprüfung zur allgemeinen
Fachhochschulreife.
Standort
Das KBBZ-Halberg ist der Standort für die Abendfachoberschule
"Wirtschaft". Der Einzugsbereich umfasst das gesamte
Saarland und die angrenzenden Regionen von Rheinland-Pfalz
.
Trägerschaft,
Schulaufsicht Die
Abendfachoberschule ist eine Bildungseinrichtung des BFW
(Berufsförderungswerk Saarland GmbH). Das BFW nimmt
für das Bildungsministerium die Funktion des Schulträgers
wahr.
Deshalb werden keine Schulgebühren
erhoben!
Auch
die
Schulaufsicht obliegt dem Bildungsministerium.
Die
Unterrichtsräume und das Sekretariat der Abendfachoberschule
befinden sich im Gebäude des KBBZ Halberg (unweit von
GLOBUS-Güdingen; vgl. Lageplan).
Sie erreichen uns telefonisch unter (0681) 88 00 6-26, per
Fax unter (0681) 88 00 6-44 oder per eMail.
Aufnahmevoraussetzungen
In
die Abendfachoberschule -Fachbereich Wirtschaft- wird aufgenommen,
wer
a) einen
mittleren (oder diesem gleichgestellten) Bildungsabschluss
nachweist und
b) eine einschlägige Berufsausbildung erfolgreich
abgeschlossen hat.
Zusatz-Info-1:
" Mittlere Reife durch erfolgreichen Berufsschulabschluss"
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule (Berufsschulabschluss)
schließt die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses
ein, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:
1.
Eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
wurde erfolgreich abgeschlossen
2.
Im Abschlusszeugnis der Berufsschule wurde ein Notendurchschnitt
von mindestens 3,0 erreicht und
3.
Es wird eine insgesamt mindestens fünfjährige
Teilnahme am Fremdsprachenunterricht einer öffentlichen
Schule nachgewiesen und die in der Fremdsprache zuletzt
erteilte Fachnote lautet mindestens ausreichend. (Die
insgesamt mindestens fünfjährige Unterrichtsteilnahme
kann sich auf eine oder mehrere Fremdsprachen beziehen.)
Zusatz-Info-2:
Der "Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung" kann
im Einzelfall durch ein fachrichtungsbezogenes Berufspraktikum oder
eine entsprechende Berufstätigkeit ersetzt werden.
Zusatz-Info-3:
Ein
Antrag auf vorzeitige Aufnahme während der
Berufsausbildung kann bereits zu Beginn des letzten
Ausbildungsjahres gestellt werden, wenn die zuständige
Berufsschule und der Ausbildungsbetrieb ihr Einverständnis
erklären.
Auszubildende können bereits im letzten
Jahr ihrer Ausbildung die Abend-Fachoberschule besuchen,
wenn Ausbildungsbetrieb
und Berufsschule zustimmen (Formular )
Stundentafel
1. Jahr
2. Jahr
Gesamt
Allgemeinbildende
Fächer
Deutsch
2
2
160
Französisch
oder Englisch
2
2
160
Mathematik
3
2
200
Chemie
bzw. Physik
2
-
80
Sozialkunde
-
1
40
Berufsbezogene
Fächer
Betriebswirtschaftslehre
1
2
120
Betriebliches
Rechnungswesen
2
2
160
Volkswirtschaftslehre
1
1
80
Informatik
-
1
40
Gesamt:
13
Wochenstunden
13
Wochenstunden
1.040
Wochenplan
Der Unterricht findet an drei Abenden in der Woche (Montag,
Mittwoch und Freitag) statt.
Er beginnt montags und mittwochs um 17.45 Uhr, freitags
um 17.00 Uhr.
Er endet jeweils um 21.00 Uhr.
Die Ferien der Abendfachoberschule richten sich nach
der allgemeinen Ferienordnung.
Abschlussprüfung Der
Besuch der Abendfachoberschule schließt mit einer
staatlichen Prüfung ab. Maßgebend ist die jeweils
aktuelle vom Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
erlassene Prüfungsordnung (APO-FOS). Die Abschlussprüfung
besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen
Teil.
Die schriftliche Prüfung umfasst die Fächer Deutsch,
Betriebswirtschaftslehre, Betriebliches Rechnungswesen,
Mathematik sowie Französisch oder Englisch.
Anmeldung
Der Anmeldung
sind die Nachweise der Aufnahmevoraussetzungen in beglaubigter
Kopie beizufügen. Über die Aufnahme des Bewerbers
entscheidet der Schulleiter, in besonderen Fällen das
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft. Der
Bewerber erhält einen schriftlichen Aufnahmebescheid.
Liegen zum Zeitpunkt der Anmeldung die notwendigen Nachweise
noch nicht vor, so kann nur ein vorläufiger Aufnahmebescheid
erteilt werden. Die fehlenden Unterlagen sind umgehend nachzureichen.